1. Totenbeschaubefund
Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder Heim eintritt, kümmert man sich dort um die Ausstellung des sogenannten „Totenbeschaubefund“. Hierauf werden alle wichtigen Informationen zur/zum Verstorbenen und zu den Umständen des Todes festgehalten. Sollte der Tod zu Hause eintreten, muss ein Sprengelarzt verständigt werden, welcher dann die Papiere ausstellt. Gerne übernehmen wir die Verständigung des Arztes.
2. BENACHRICHTIGUNG VON ANGEHÖRIGEN UND FREUNDEN
Es ist eine große emotionale Aufgabe für die Benachrichtigung der weiteren Hinterbliebenen zuständig zu sein. Oft wird der Stress der kommenden Tage und die Trauer selbst unterschätzt.
Bei der Benachrichtigung ist das persönliche Gespräch immer der beste Weg. Dennoch ist es wichtig, Allen so schnell wie möglich Bescheid zu sagen. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Gegenüber – sollten Sie telefonieren – in keiner Situation ist, in der es sich und andere im Schock in Gefahr bringen kann. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Hinterbliebene in solchen Situationen gerne Fakten haben wollen, an denen Sie sich festhalten können.
Im Gespräch selbst:
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Kommen Sie schnell auf den Punkt, Ihr Gegenüber hört schon an Ihrer Stimme, dass etwas Schlimmes passiert sein muss.
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Teilen Sie mit was passiert ist (Was? Warum? Wann? Wo?).
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Klären Sie, ob Ihr Gegenüber gerade alleine ist oder ob es jemanden gibt, der zeitnah vorbeikommen kann.
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Sofern Sie es schon wissen, teilen Sie ihr/ihm mit, ob und wann man die/den Verstorbenen noch einmal sehen kann (fragen Sie uns oder das Krankenhaus, aber auch zu Hause kann die/der Verstorbene noch für einen gewissen Zeitraum bleiben).
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Erklären Sie, was als nächstes passiert (Wer kümmert sich um die Bestattung? Wann steht der Termin?).