FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ein Trauerfall bringt viele Unsicherheiten mit sich. In unserem FAQ-Bereich haben wir die wichtigsten Informationen gebündelt für Sie aufbereitet. So finden Sie schnell und unkompliziert die Hilfe, die Sie gerade benötigen.
Wie schnell muss eine Bestattung stattfinden?
Die gesetzlichen Fristen richten sich nach den jeweiligen Vorgaben. Wir informieren Sie im Detail und organisieren alle Termine fristgerecht. In der Praxis gilt: Die Bestattung soll innerhalb von 5 bis 10 Tagen nach dem Tod erfolgen.
Sollte ein Begräbnistermin innerhalb von 10 Tagen nicht möglich sein, bedarf es einer Bewilligung zum Begräbnis Aufschub durch die Bezirkshauptmannschaft. Entscheidend ist, dass eine würdevolle Aufbewahrung (Kühlung) bis zur Bestattung gewährleistet ist.
Kann ich mich am offenen Sarg verabschieden?
Ja. Auf Wunsch ermöglichen wir eine persönliche und würdevolle Abschiednahme in geschützter Atmosphäre.
Kann ich mir den Bestatter aussuchen?
Ja. Sie können das Bestattungsunternehmen frei wählen. In Österreich gibt es keine regionale Zuständigkeitsgrenze für Bestattungsunternehmen. Angehörige können das Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens frei wählen – unabhängig davon, in welcher Gemeinde oder in welchem Bundesland der Todesfall eingetreten ist. Lokale Bestatter kennen meist die Friedhofs- und Termin-Orga vor Ort besonders gut.
Ein Bestatter darf Überführungen und Organisationen österreichweit durchführen. Auch eine Beisetzung in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Bundesland ist selbstverständlich möglich.
Was muss ich zum Bestatter mitbringen?
Folgende Unterlagen und Dinge müssen Sie mitbringen: Meldezettel, Geburtsurkunde, Nachweis zur Staatsbürgerschaft, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil, Grabdaten, Versicherungspolizzen und die gewünschte Kleidung. Wenn schon ausgewählt, passende Foto für den Trauerdruck (Portrait oder auch Hintergrund).
Ein Bestatter darf Überführungen und Organisationen österreichweit durchführen. Auch eine Beisetzung in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Bundesland ist selbstverständlich möglich.
Wie viele Sterbeurkunden werden benötigt?
Das hängt von Versicherungen, Banken und Behörden ab. Wir beraten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns
Muss eine Todesanzeige veröffentlicht werden?
Nein, das ist eine persönliche Entscheidung. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, wenn Sie dies wünschen.
Können wir die Trauerfeier individuell gestalten?
Ja. Jede Feier ist so individuell wie das Leben selbst. Musik, Worte, Rituale und Dekoration stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Was passiert nach der Bestattung?
Gegebenenfalls folgen Verlassenschaftsverfahren, Abmeldungen und Versicherungsangelegenheiten. Auch hier geben wir Ihnen Orientierung.
Welche Rolle spielt der Notar?
Nach einem Todesfall müssen Sie nicht zuerst zum Notar gehen. Die Organisation der Bestattung kann unmittelbar nach der Totenbeschau beginnen. Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten wie der Anzeige beim Standesamt und der Terminplanung.
Das sogenannte Verlassenschaftsverfahren wird automatisch vom zuständigen Bezirksgericht eingeleitet. Eine Notarin oder ein Notar meldet sich in der Regel einige Wochen nach dem Todesfall bei den Angehörigen und lädt zu einem Termin ein.
Sie können sich daher in den ersten Tagen ganz auf die Abschiednahme konzentrieren – alles Weitere wird rechtlich geordnet in die Wege geleitet.